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Parcoursregeln

Sicherheits- und Parcoursregeln

Bitte lies die Regeln sorgsam durch, du bist für dein Handeln verantwortlich!

Betreiber des Parcours ist BOWFIRE – Helmut Ritter

1. Als Bogensportlerinnen und Bogensportler haben wir uns zusammengetan. Uns verbindet der traditionelle Bogensport. Beim traditionellen Bogenschiessen gibt es keine Zielvorrichtung. Das Zielen geschieht im Einklang mit sich und dem Ziel. Wer Bogen schiesst, lernt in Stille seine Mitte finden und daraus handlungsfähig werden in der Welt. Neben Naturerfahrung, Auszeit und Freude ist das eine Facette, die das Bogenschiessen für uns so anziehend macht. In diesem Sport finden wir Entspannung, Kontemplation und erleben die Natur in der Gemeinschaft beim Feldbogenschießen.

2. Auf dem Parcours können alle Bogensportinteressierte teilnehmen, die sich den Regeln gegenüber verantwortlich fühlen und sorgsam mit dem Gelände und den Mitmenschen umgehen. Die Verantwortung für das eigene Handeln und möglicher Folgen daraus trägt jeder selbst. Für Kinder und Jugendliche haften die Erziehungsberechtigten. Kinder bis 13 Jahre können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer bevollmächtigten Person, Bogenschiessen. Jugendliche von 14 bis einschliesslich 17 Jahren brauchen eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung.

a) Vor der erstmaligen Benutzung der Anlage müssen Anfänger an unserem Einführungskurs teilnehmen und Gastschützen müssen eine Parcourseinweisung erhalten. Beides wird in unserer ‚BOWCARD‘ dokumentiert und vom Teilnehmer mit Unterschrift bestätigt. Diese wird an den Besucher übergeben und der Besucher hat sie bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Regelverstössen kann die ‚Bowcard‘ von Mitarbeitern von Bowfire® eingezogen werden und die Zugangsberechtigung für den Besucher erlöschen.

b) Mit der persönlichen Unterschrift in der ‚BOWCARD‘ wird ausdrücklich bestätigt, dass die Parcoursregeln verstanden und akzeptiert wurden. Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren unterliegen während des Betriebes der Aufsichtspflicht des Betreibers.

c) Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

d) Der Grundstücksbesitzer sowie der Betreiber übernehmen keine Haftung für vom Benutzer verursachte Personen- oder Sachschäden.

3. Die Sicherheit von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Bögen dürfen niemals, weder bei eingenocktem noch ohne Pfeil, in Richtung anderer Personen oder Tiere ausgezogen werden. Solange sich Personen oder Tiere vor der Abschußlinie bzw. im Schußbereich befinden, darf kein Pfeil auf den Bogen gelegt oder eingenockt werden.

4. Von den Hauptschußrichtungen auf dem Parcours darf nicht abgewichen werden. Diese sind auf dem Parcoursplan einzusehen. Grundsätzlich gilt, dass nur geschossen werden darf, wenn man sich sicher ist, dass in der Richtung des Zieles sich keine Person und kein Tier hinter der Abschusslinie befindet. Der Parcoursverlauf ist ein durch Hinweise markierter Rundweg durch das Gelände. Abkürzungen von diesem Rundweg sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Auch das Zurückgehen ist nicht erlaubt. Die Abschußpositionen sind durch schwarz/orangene Pflöcke markiert.

5. Das Parcoursgelände ist zu mehreren Seite hin offen und daher muss mit Spaziergängern gerechnet werden. Grundsätzlich gilt: Passanten haben Vorrang! Deshalb ist jeder Schütze gehalten, sein Schußfeld sorgfältig zu prüfen. Jeder trägt für seinen Schuß die volle Verantwortung. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Parcoursnutzung sowohl als regelmäßiger Teilnehmer wie auch als Gast.

6. Wenn mehrere Schützen gleichzeitig im Gelände unterwegs sind, ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.  Zum Pfeileholen ist dieselbe gegenseitige Abstimmung erforderlich wie an der Abschußlinie auf der Freifläche. Da Pfeilsucher mitunter mehrere Schußfelder blockieren, ist bei stärkerem Betrieb auf dem Gelände für die Pfeilsuche zeitliches Augenmaß und Rücksichtnahme geboten. Gefundene Pfeile anderer Schützen gehören in den Findekorb.

7. Hoch- oder über die vorgegebenen Schußdistanzen hinausgehende Weitschüsse sind nicht erlaubt.

8. Treffer an lebenden Bäumen sind zu vermeiden. Die Zielscheiben und 3-d Figuren dürfen nicht mit Bluntpfeilen beschossen werden. Jagdspitzen oder Spitzen mit Schneidwirkung sind nicht erlaubt.

9. Besucher sind nur nach persönlicher Absprache erlaubt. Wer Gäste auf das Parcoursgelände mitbringen möchte, darf dies nur nach persönlicher Absprache mit dem Parcoursbetreiber tun und ist dann für die Unterweisung in die speziellen Gefahrensituationen auf dem Gelände verantwortlich. Kinder müssen besonders beaufsichtigt werden und dürfen nur in Begleitung sachkundiger Erwachsener schießen. Hunde sind erlaubt, sollten aber gut unter Kontrolle sein.

10. Auf dem Parcoursgelände sind vorzugsweise aus Naturmaterialien gefertigte Bögen zugelassen. Darunter fallen Holzbögen, sehnenbelegte Bögen, Bögen mit Bambusbacking und ähnliche Varianten auf der Basis organischer Materialien. Glasbelegte oder carbonfaserverstärkte Bögen sind nur in Absprache mit dem Betreiber zulässig. Compoundbögen sind nicht erlaubt. Das Schaftmaterial der Pfeile sollte ebenfalls aus Naturmaterialien bestehen.

11. Nutzungszeiten

Der Parcours kann grundsätzlich nur in Begleitung des Betreibers oder einer bevollmächtigten Person genutzt werden. Für Gäste ist das “Offene Bogensschiessen” ausser bei erheblichen Regenfällen. Auf Mitmieter und Gäste von Mitmietern ist Rücksicht zu nehmen. Sollten andere Veranstaltungen im Außenbereich parallel zum Bogenschiessen stattfinden, ist äusserste Rücksicht geboten und höhere Geräuschentwicklungen sind zu vermeiden – hierzu zählt insbesondere das Schießen auf die Ethafoamplatten auf der Freifläche sowie die Verwendung von Heulspitzen und lautes Rufen.

Auf Kursveranstaltungen und Turnieren ist spezielle Rücksicht zu nehmen.

12. Der Genuß von Alkohol ist während des Schießbetriebs nicht gestattet. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Ähnlichem führt zu Beeinträchtigung der Wahrnehmung und ist deshalb ausgeschlossen. Während trockener Witterungsperioden darf im Wald nicht geraucht werden. Kippen müssen mitgenommen oder in den Aschenbechern entsorgt werden. Für die Entsorgung seines Mülls ist jeder selbst zuständig. Hierzu gehören auch Pfeilreste, zerplatzte Luftballons etc..

13. Bitte an alle Teilnehmer

Haltet Euch an die Parcoursregeln und helft neuen Gästen dabei, sich verantwortungsbewußt mit dem Bogen zu verhalten und macht auf Gefahrensituationen aufmerksam.